Regeln zum Erwerb der Dauerkarte
Zum Erwerb der Dauerkarte und der Jahreskarte Steh Süd gelten nachstehende Regelungen:
- Es gelten die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des FC St. Pauli, die beim Kauf der Karte akzeptiert werden müssen.
- Der Besuch einer Veranstaltung zu einem ermäßigten bzw. rabattierten Preis ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung bzw. des Rabatts zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Beim Kauf einer ermäßigten Dauerkarte legen Sie bitte einen gültigen Ermäßigungsausweis vor. Dieser muss auch jeweils am Spieltag am Stadioneingang unaufgefordert vorgezeigt werden.
Es gibt folgende drei Ermäßigungsstufen bei Dauer- und Jahreskarten:
- Kind (Kinder bis einschließlich 12 Jahre)
- Ermäßigt (Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50))
- Mitglied
Als Berechtigungsnachweise für eine Ermäßigung werden akzeptiert: Schüler- und Studierendenausweise, Schwerbehindertenausweise, Rentenbescheinigungen und aktuelle Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheide vom Arbeits- und Sozialamt. - Sollte im Laufe der Saison die Ermäßigungsberechtigung verfallen, so kann die Dauerkarte persönlich am Kartencenter aufgewertet werden. Sollte sich während der Saison der Status (z.B. bei Austritt aus dem Verein) oder das Alter des Kindes (wenn das Kind 13 Jahre alt wird) ändern, muss die Dauerkarte zwingend aufgewertet werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist hingegen nicht möglich.
- Wer eine ermäßigte Karte im Rahmen der ATGB an eine nicht zur Ermäßigung berechtigte Person weitergibt, sollte diese Person unbedingt darauf hinweisen, dass der Zugang zum Stadion nur nach dem Kauf einer Ergänzungskarte möglich ist. Aufwertungen erhalten Sie immer ab dem Montag in der Woche vor einem Heimspiel am Kartencenter. Am Spieltag selbst ist dies sowohl am Kartencenter Süd als auch an den Kassenschaltern der Gegengerade möglich.
- Kinderdauerkarten (für Kinder bis einschließlich 12 Jahre) können nur bei Abendspielen (z.B. Freitag oder Montag) aufgewertet werden. Am Samstag oder Sonntag ist eine Aufwertung nicht möglich und die Nutzung ausschließlich von einem Kind möglich.
- Kinder bis einschließlich 6 Jahre haben freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch, benötigen aber eine sogenannte Schoßkarte zum jeweiligen Spiel.
- Sollte ein*e Dauerinhaber*in oder Jahreskarteninteressent*in mit Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen Geldern im Rückstand sein, so müssen diese erst ausgeglichen werden. Andernfalls kann die Dauerkarte nicht verlängert oder eine Jahreskarte nicht erworben werden.
- Ein Tausch der Dauerkartenplätze ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden sie sich zeitnah vor Beginn des Dauerkartenverkaufs an das Kartencenter oder lassen Sie eine Umsetzung während der Dauerkartenverkaufsphase direkt an den Kassenschaltern des Kartencenters prüfen.
- Dauerkarten können nicht umgeschrieben werden. Wer seine Karte nicht mehr nutzen möchte, kann die Verkaufsfrist einfach verstreichen lassen. Natürlich kann die Karte aber weiterhin zu Spielen von einer anderen Person genutzt werden, sofern die Weitergabe im Rahmen der ATGB erfolgt.
- Für die ordnungsgemäße Weitergabe von Dauer- und Jahreskarten im Verhinderungsfall existiert mit dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt des FC St. Pauli, integriert im Ticket-Onlineshop des Vereins, eine Plattform, über die man einzelne Spiele verkaufen kann, ohne sein Ticket aus der Hand geben oder sich um die Abwicklung kümmern zu müssen. Zudem bietet auch die AFM mit der Kartenbörse eine gute Gelegenheit, Tickets zum Selbstkostenpreis an Fans weiterzuveräußern.
- Eine Berechtigung zum Spielbesuch besteht nur, wenn der/die Besucher*in für das Spiel einen Veranstaltungsvertrag mit dem FC St. Pauli geschlossen hat oder nach Maßgabe und unter Anerkennung der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des FC St. Pauli (ATGB) diesen Vertrag übernommen hat. Die Übernahme des Veranstaltungsvertrages erfordert die Zustimmung des FC St. Pauli, die nur unter den in den ATGB geregelten Voraussetzungen als erteilt gilt. Insbesondere gilt die Zustimmung als nicht erteilt, wenn eine Weitergabe des Tickets über Internetauktionshäuser oder nicht autorisierte Onlineplattformen oder nicht autorisierte Tickethändler oder mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Mit Vorlage der Karte am Stadioneingang erklärt der/die Besucher,*in zum Spielbesuch berechtigt zu sein sowie sein Einverständnis mit den ATGB und der Stadionordnung, die jeweils am Stadion aushängen. Bei ermäßigten Karten ist die entsprechende Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen. Der FC St. Pauli behält sich vor, unberechtigten Ticketinhaber*innen den Zutritt zu verweigern. Sollten Dauer- oder Jahreskarten auf nicht autorisierten Online- und Ticketingplattformen (wie eBay, eBay Kleinanzeigen, Viagogo) gehandelt werden, kann dies zu einer Sperrung des Tickets und zu einem Verlust von Vorkaufsrechten führen. Zudem werden Verstöße gegen die ATGB mit Ticketerwerbssperren und Vertragsstrafen sanktioniert.
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